ÖSTERREICHISCHE BOTSCHAFT BUENOS AIRES


VISUM FÜR STUDIUM




Für längerfristige Aufenthalte in Österreich zum Zwecke eines Studiums oder als GastwissenschaftlerIn müssen Staatsangehörige von Argentinien, Paraguay und Uruguay bei der Botschaft ein Visum D beantragen.

Notwendige Unterlagen für das D-Visum:

  • Ausgefülltes Antragsformular (Vordruck bitte bei der Botschaft anfordern),
  • 2 aktuelle biometriefähige Passfotos (siehe: www.passbildkriterien.at),
  • Gültiger Reisepass (Minimum 3 Monate längere Gültigkeit als der beantragte Aufenthaltszeitraum oder anders gesagt: Wiederausreisedatum plus 3 Monate),
  • D.N.I. oder bei Drittstaatenangehörigen die Aufenthaltsgenehmigung von Argentinien, Paraguay oder Uruguay,
  • Hin- und Rückflugticket (bzw. Reservierungsbestätigung),
  • Zulassungsbestätigung einer österreichischen Universität bzw. Fachhochschule oder Aufnahmebestätigung des Studienkollegs,
  • Unterkunftsbestätigung in Form von:
    a) Formlose Einladung einer Person, die Sie bei sich aufnimmt. Aus dieser Einladung muss die Wohnanschrift und die Verweildauer hervorgehen, die Unterschrift muss von einer österreichischen Behörde beglaubigt sein, sie darf nicht älter als 3 Monate sein, oder
    b) Bestätigung der Fakultät, dass Sie einen Studentenheimplatz zur Verfügung gestellt bekommen (Adresse und Wohndauer), oder
    c) Mitteilung, dass Sie auf dem freien Wohnungsmarkt suchen müssen (hier bedarf es jedoch einer bestätigten Übergangswohnung wie unter Punkt a)).
  • Bestätigung über eine Krankenversicherung mit Mindestdeckung von EUR 30.000.- und Gültigkeit für alle Schengenstaaten vom Tage der Einreise bis zum Tage der Ausreise,
  • Bestätigung über ausreichende Geldmittel in Form von:
    a) einer Verpflichtungserklärung der einladenden Person über den Zeitraum des Aufenthaltes (darf bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein), oder
    b) eigenen Mitteln in Höhe von z.Zt. monatl. 643,-- Euro (bis max. für das 1. Studienjahr, also max. 7.716.-- Euro) vorzugsweise auf einem Konto in Österreich, oder
    c) Stipendiumsbestätigung.

Für AustauschstudentenInnen und Stipendiaten ist der Visumantrag D gratis. Für andere Studenten: siehe Konsulargebühren.

Für einen längerfristigen Aufenthalt in Österreich über ein halbes Jahr hinaus zum Zwecke des Studiums oder als GastwissenschaftlerIn müssen Staatsangehörige aus Argentinien, Paraguay und Uruguay eine Aufenthaltsgenehmigung bei der österreichischen Inlandsbehörde ansuchen (entweder über die österreichische Botschaft oder persönlich in Österreich).

    Notwendige Unterlagen für den Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung:
  • Ausgefülltes Antragsformular (Vordruck bitte bei der Botschaft anfordern),
  • 2 aktuelle biometriefähige Passfotos (siehe: www.passbildkriterien.at),
  • Gültiger Reisepass (Minimum 3 Monate längere Gültigkeit als der beantragte Aufenthaltszeitraum oder anders gesagt: Wiederausreisedatum plus 3 Monate),
  • D.N.I. oder bei Drittstaatenangehörigen die Aufenthaltsgenehmigung von Argentinien, Paraguay oder Uruguay,
  • Geburtsurkunde mit beglaubigter Übersetzung,
  • Wohnsitzbescheinigung des Heimatlandes mit beglaubigter Übersetzung,
  • Polizeiliches Führungszeugnis mit beglaubigter Übersetzung,
  • Zulassungsbestätigung einer österreichischen Universität bzw. Fachhochschule oder Aufnahmebestätigung des Studienkollegs,
  • Bestätigung über ausreichende Geldmittel in Form von:
    a) einer Verpflichtungserklärung der einladenden Person über den Zeitraum des Aufenthaltes (darf bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein), oder
    b)eigenen Mitteln in Höhe von z.Zt. monatl. 643,-- Euro (bis max. für das 1. Studienjahr, also max. 7.716.-- Euro) vorzugsweise auf einem Konto in Österreich, oder
    c) Stipendiumsbestätigung,
  • Bestätigung über eine Krankenversicherung mit Mindestdeckung von EUR 30.000.- und Gültigkeit für alle Schengenstaaten vom Tage der Einreise bis zum Tage der Ausreise.

Hinweise: Die erforderliche Krankenversicherung kann von den ausländischen Studenten auch erst in Österreich abgeschlossen werden. Fragen (hinsichtlich Tarife, etc.) die Gebietskrankenkassen (www.sozvers.at), die Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten (www.pensionsversicherung.at/) sowie die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (www.sozvers.at).



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