ÖSTERREICHISCHE BOTSCHAFT BUENOS AIRES


EINREISEBESTIMMUNGEN IN ÖSTERREICH
für StaatsbürgerInnen aus Argentinien, Paraguay, Uruguay




Staatsangehörige aus Argentinien, Uruguay und Paraguay können sich grundsätzlich für folgende Aufenthaltszwecken bis zu drei Monate (max. 90 Tage) pro Halbjahr visafrei in Österreich bzw. in allen Schengen-Vertragsstaaten aufhalten:

  • Tourismus
  • Geschäftsreise
  • Besuchsreise
  • sonstige Reisen die nicht in Verbindung mit einer zu genehmigenden Erwerbstätigkeit stehen (z.B.: Sprachkurs, Schüleraustausch, Gastwissenschaftler, andere Fortbildungen etc.). Bei beabsichtigter Erwerbstätigkeit empfehlen wir, bezüglich einer evtl. Visumpflicht mit der Botschaft Rücksprache zu halten.

Bei einer visumfreien Einreise muss auf Verlangen der Grenzkontrollstellen Folgendes erbracht werden können:

  • gültiger Reisepass (der Reisepass muss bei Wiederausreise noch 3 Monate gültig sein),
  • Reisekrankenversicherung (Mindestdeckung EUR 30.000.- gültig in allen Schengen Staaten),
  • Hin- und Rückflugticket (im Rahmen der 90-Tage-Frist).

Für die Einreise nach Österreich ist für Staatsangehörige von Argentinien, Uruguay und Paraguay die Erfüllung dieser drei Bedingungen normalerweise ausreichend Bitte beachten Sie aber, dass andere Schengenstaaten die Erfüllung weiterer Bedingungen verlangen, auch bei Durchreise (vor allem durch Italien und Spanien). Zu diesen zählen:

  • Nachweise bezüglich des Reisezwecks:
    a) bei Tourismus: Hotel- und Reisebuchungen,
    b) bei Geschäftsreisen: Bestätigung der in Österreich ansässigen Firma, Einladung zu Tagungen, Seminaren oder Treffen mit Geschäftspartnern etc.,
    c) bei Besuchsreisen: eine Einladung von Freunden / Verwandten,
    d) sonstige Reisen: Bestätigungen über Sprachkurse, der Schulen oder sonstigen Organisationen.
  • Nachweise bezüglich der Finanzierung:
    a) Barmittel über 45,-- € pro Aufenthaltstag, oder
    b) Reiseschecks über 45,-- € pro Aufenthaltstag, oder
    c) Kreditkarte, oder
    d) eine Verpflichtungserklärung von einem in Österreich wohnhaften Einladenden (bei Einreise im Original vorzeigen).

Nach einem Aufenthalt von 90 Tagen in den Schengenstaaten müssen grundsätzlich 90 Tage verstreichen, bevor man erneut "visumfrei" in den Schengen-Vertragsstaaten einreisen darf. Diese Wartefrist gilt aber nicht, wenn man für einen anderen Aufenthaltszweck ein Visum besitzt.

Ebenfalls gilt dies nicht für Staatsangehörige von Argentinien, Uruguay und Paraguay, da es zwischen diesen Staaten und Österreich spezielle Abkommen gibt. Diese bestimmen, dass nach einem Aufenthalt von 90 Tagen in den Schengenstaaten der/die Staatsangehörige von Argentinien, Uruguay oder Paraguay in ein Land ausreisen, welches nicht dem Schengenvertrag unterliegt, und unmittelbar danach für weitere 90 Tage visumfrei nach Österreich zurückkehren kann. Dies ist allerdings nur einmal möglich. Bitte beachten Sie auch, dass bei der Einreise in das Schengengebiet und bei der Durchreise durch andere Schengenstaaten nach Österreich die gesetzlichen Bestimmungen dieser Staaten berücksichtigt werden müssen. Deshalb empfehlen wir in diesem Falle die Einreise nach Österreich mit einem Direktflug.

Der Schengen-Raum umfasst derzeit neben Österreich die folgenden EU-Staaten : Belgien , Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Lettland, Litauen, Malta, die Niederlande, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn sowie – außerhalb der EU – die Schweiz, Island und Norwegen.



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