ÖSTERREICHISCHE BOTSCHAFT BUENOS AIRES


REISEPASS - AUSSTELLUNG/ÄNDERUNG

Wichtig:


Bitte stellen sie rechtzeitig ihren Antrag! Neue Reisepässe werden nunmehr zentral in Österreich ausgestellt. Aufgrund der Verschickung ist mit einem Bearbeitungszeitraum von mindestens zwei bis drei Monaten (Raum Buenos Aires) und unter Umständen noch länger für die Provinzen Argentiniens, Uruguays und Paraguays zu rechnen.
Aufgrund einer Änderung des Passgesetzes können Österreicher nunmehr nicht nur bei der für den Hauptwohnsitz des Antragstellers zuständigen, sondern auch bei einer geographisch näher gelegenen Vertretungsbehörde ihren Reisepass beantragen. D.h. dass Antragsteller z.B. aus Mendoza ihre Anträge auch bei der österreichischen Botschaft Santiago de Chile (http://www.aussenministerium.at/botschaft/santiago-de-chile.html) beantragen können.
Mehr Information: www.bmeia.gv.at/view.php3?f_id=1354&LNG=de&version



1. NEUAUSSTELLUNG EINES REISEPASSES

    NOTWENDIGE UNTERLAGEN:
  • Originale: Staatsbürgerschaftsnachweis, Geburtsurkunde, (allenfalls) Heirats-/Scheidungsurkunde, (allenfalls) Nachweis über (anerkannte) akademische Grade; alter Reisepass, Identitäts-/Meldenachweis (D.N.I. oder C.I.).
  • Drei gleiche Passbilder (www.passbildkriterien.at).
  • Certificado "No Argentino" (bzw. No Uruguayo/Paraguayo): wenn Antragsteller nicht in Argentinien (bzw. Uruguay/Paraguay) geboren ist. Für Argentinien erhältlich im "Registro Nacional de las Personas"; 25 de Mayo 245, C.F. (Parteienverkehr: 8.00-12.30h). Das Formular ist auch im Internet unter der Adresse: www.help.gv.at/Content.Node/2/Seite.020100.html , Quicklink: Información interés general erhältlich.
  • Alle Dokumente im Original und eine Kopie

Hinweis: Geben Sie bitte bekannt, ob der alte Reisepass bis zur Entgegennahme des neuen Passes benötigt wird.

Pauschalgebühr: Tarifpost 6.1



2. ÄNDERUNGEN IN EINEM REISEPASS

Hinweis: Gilt NUR für Eintragung von Kindern (bzw. Löschung derartiger Eintragungen), Wohnortänderungen und akademische Titel!

    NOTWENDIGE UNTERLAGEN:
  • Originale: alter Reisepass, (allenfalls) Heirats-/Scheidungsurkunde, (allenfalls) Nachweis über akademischen Grad; Identitätsnachweis (D.N.I. oder C.I.).
  • Alle Dokumente im Original und eine Kopie

Pauschalgebühr: Tarifpost 6.2



WEGWEISER durch österreichische Behörden (www.help.gv.at)



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