KONSULARINFORMATIONEN
Informationen und Hinweise zu den wichtigsten Themen:
Achtung:
Ab dem 1. April 2009 werden aus Sicherheitsgründen in österreichische Reisepässe Fingerabdrücke aufgenommen. Daher können Passanträge bis auf weiteres nur mehr persönlich an der Botschaft in Buenos Aires gestellt werden.
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 9 bis 12 Uhr
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Weiterführende Links
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WAS WIR LEIDER NICHT FÜR SIE TUN KÖNNEN:
Trauungen
Ehescheidungen
Übersetzungen
Hotelbuchungen
Arbeitsvermittlung
Heiratsvermittlung
Ausforschung von Personen (dies ist nur im Wege des Außenministeriums oder mittels Gerichtsbeschluss über Ersuchen des österreichischen Justizministeriums möglich)
Andere private Dienste
ACHTUNG:
Die Österreichische Botschaft in Buenos Aires kann nur dann Amtshandlungen für Sie vornehmen, wenn Ihr Wohnsitz im Amtsbereich der Botschaft (Argentinien, Uruguay und Paraguay) liegt. Befindet sich Ihr Wohnsitz im übrigen Ausland, wenden sie sich bitte an das zuständige österreichische Konsulat (http://www.bmeia.gv.at/aussenministerium/buergerservice/oesterreichische-vertretungen.html). Es ist allerdings nunmehr möglich, Passanträge auch außerhalb seines Wohnsitzlandes einzureichen, wenn die dortige Botschaft näher liegt (z.B. von Mendoza in Santiago de Chile statt in Buenos Aires).
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ANFORDERUNG VON PERSONENSTANDSURKUNDEN
Sie können im Wege der Botschaft die Ausstellung folgender überbeglaubigter Urkunden bei österreichischen Behörden beantragen:
- Geburtsurkunden,
- Heiratsurkunden und
- Sterbeurkunden.
Derartige Ansuchen können gemäß der österreichischen Rechtslage nur vom Betroffenen selbst oder einem Familienangehörigen beantragt werden.
Bitte verwenden Sie das beiliegende Formular (Format DOC) und wenden Sie sich während der Amtsstunden an das nächstgelegene
österreichische Konsulat.
Pauschalgebühr: TP 1
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