ÖSTERREICHISCHE BOTSCHAFT BUENOS AIRES


KONSULARINFORMATIONEN



AMT Informationen und Hinweise zu den wichtigsten Themen:


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WAS WIR LEIDER NICHT FÜR SIE TUN KÖNNEN:


Trauungen
Ehescheidungen
Übersetzungen
Hotelbuchungen
Arbeitsvermittlung
Heiratsvermittlung
Ausforschung von Personen (dies ist nur im Wege des Außenministeriums oder mittels Gerichtsbeschluss über Ersuchen des österreichischen Justizministeriums möglich)
Andere private Dienste

ACHTUNG:
Die Österreichische Botschaft in Buenos Aires kann nur dann Amtshandlungen für Sie vornehmen, wenn Ihr Wohnsitz im Amtsbereich der Botschaft (Argentinien, Uruguay und Paraguay) liegt. Befindet sich Ihr Wohnsitz im übrigen Ausland, wenden sie sich bitte an das zuständige österreichische Konsulat (www.bmeia.gv.at/botschaften)


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ANFORDERUNG VON PERSONENSTANDSURKUNDEN

Sie können im Wege der Botschaft die Ausstellung folgender überbeglaubigter Urkunden bei österreichischen Behörden beantragen:

  • Geburtsurkunden,
  • Heiratsurkunden und
  • Sterbeurkunden.

Derartige Ansuchen können gemäß der österreichischen Rechtslage nur vom Betroffenen selbst oder einem Familienangehörigen beantragt werden.

Bitte verwenden Sie das beiliegende Formular (Format DOC) und wenden Sie sich während der Amtsstunden an das nächstgelegene österreichische Konsulat.

Pauschalgebühr: TP 1



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