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INFORMATIONEN ÜBER ÖSTERREICH
Österreich liegt im südlichen Mitteleuropa und hat sowohl Anteil an den Ostalpen - beinahe zwei Drittel des Staatsgebietes werden von ihnen eingenommen - als auch am Donauraum. Die Bodenfläche beträgt 83.858 km². Durch seine Lage bedingt ist das Land seit jeher Kreuzungspunkt der Verkehrsrouten zwischen den großen europäischen Wirtschafts- und Kulturräumen. Mit acht Staaten hat Österreich gemeinsame Grenzen: mit Deutschland, Tschechien, der Slowakei, Ungarn, Slowenien, Italien der Schweiz und Liechtenstein.
Österreich liegt innerhalb der gemäßigten Zone. Das Klima weist Übergangscharakter vom gemäßigten, atlantisch beeinflussten Westen bzw. Nordwesten zum kontinental geprägten Osten auf. Die Niederschlagsmenge zeigt ein deutliches West-Ost-Gefälle. Die Vielfalt des Reliefs und des Klimas bewirkt eine artenreiche Flora und Fauna. Österreich ist eines der waldreichsten Länder Europas.
Österreich ist eine demokratische Republik. Daher werden das Staatsoberhaupt (der Bundespräsident) und die Gesetzgebungsorgane vom Volk gewählt. Den Staatsbürgern sind schon seit 1867 Grund- und Freiheitsrechte, z.B. die Glaubens- und Gewissensfreiheit, garantiert. Die Bestimmungen der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und der Grundfreiheiten vom 4. November 1950 wurden von Österreich ratifiziert. Österreich ist ein Bundesstaat, dessen neun Gliedstaaten die Bundesländer Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien sind. Wien ist zugleich Bundeshauptstadt. Die Gesetzgebung des Bundes wird von den beiden Kammern des Parlaments - dem Nationalrat und dem Bundesrat - ausgeübt, wobei letzterem die Vertretung der Interessen der Bundesländer obliegt. Die Gesetzgebung der Bundesländer wird von den Landtagen ausgeübt. Die 183 Abgeordneten des Nationalrats werden alle vier Jahre vom Bundesvolk, die Mitglieder der Landtage von der Bevölkerung des jeweiligen Bundeslandes gewählt. Die Mitglieder des Bundesrates - derzeit 62 - werden von den Landtagen entsandt. Die Nationalratswahl 2008 brachte folgende Mandatsverteilung:
Die obersten Organe der Vollziehung des Bundes sind neben dem Bundespräsidenten die Mitglieder der Bundesregierung, deren Vorsitzender der Bundeskanzler ist. Oberstes Organ der Vollziehung der Länder sind die Landesregierungen, an deren Spitze ein Landeshauptmann steht.
Industrie und Gewerbe weisen in Österreich einen hohen Anteil an Mittelbetrieben auf. Die österreichische Industrie umfasst alle Branchen, von der Urproduktion bis zur arbeitsintensiven Finalerzeugung. Zunehmend wichtig wird der Anlagenbau (d.h. die Planung, Lieferung und Montage kompletter Produktionsanlagen einschließlich des Know-hows), der einen starken Exportanteil aufweist, aber auch der Elektroniksektor, wie etwa die Herstellung integrierter Schaltungen. Österreichs Kunsthandwerk ist weltbekannt, insbesondere feine Handarbeiten, Modeschmuck, Keramik und Glasarbeiten.
Von der Gesamtfläche Österreichs entfallen rund 18% auf Ackerland, 27% auf Grünland und 46% auf Waldbestände. Rund 5% aller Erwerbstätigen sind in Österreich in der Land- und Forstwirtschaft tätig.
Als exportorientiertes Land entwickelte Österreich einen weitverzweigten und hochdifferenzierten Außenhandel. Zwei Drittel davon werden mit den Ländern der Europäischen Union abgewickelt. Der Raum des heutigen Österreich - schon in prähistorischer Zeit besiedelt - wurde um die Zeitenwende von den Römern in ihr Weltreich einbezogen, das in den Stürmen der Völkerwanderung zerbrach.
1522 erfolgte die Teilung des Hauses Habsburg in eine spanische und in eine österreichische Linie. Letztere erwarb 1526 durch Inkrafttreten eines Erbvertrags Böhmen und Ungarn und legte so den Grundstein für den späteren Vielvölkerstaat. Durch die Abwehr der Türken im 16. und die Siege über sie Ende des 17. Jahrhunderts begann der Aufstieg Österreichs zur Großmacht. Im 18. Jahrhundert schufen die Herrscherin Maria Theresia und ihr Sohn Joseph II. mit ihren Reformen die Grundlagen für einen modernen Staat (zentrale Verwaltung, Schulpflicht, Aufhebung der Leibeigenschaft). Kaiser Franz I. begründete 1804 das Kaisertum Österreich und legte 1806 die bedeutungslos gewordene römisch-deutsche Kaiserkrone nieder. Durch den sogenannten Ausgleich" entstand 1867 die Doppelmonarchie Österreich-Ungarn die nach dem Ersten Weltkrieg zerfiel. Die 1918 gegründete Republik Österreich wurde nun zu einem Kleinstaat. 1938 wurde Österreich als erstes Land vom Deutschen Reich annektiert, wobei die Rolle des Landes und seiner Bevölkerung während dieser Zeit erst langsam aufgearbeitet wird und Bemühungen zur Restitution arisierten Vermögens, sowie zur Entschädigung der in das heutige Staatsgebiet verschleppten Zwangsarbeiter noch immer im Gang sind. 1945 erklärte sich Österreich wieder als selbständiger Staat (Zweite Republik), blieb jedoch zehn Jahre lang von Truppen der vier Großmächte Frankreich, Großbritannien, Sowjetunion und USA besetzt. 1955 erlangte Österreich wieder seine Souveränität. Am 26. Oktober desselben Jahres (seither Nationalfeiertag) beschloss der Nationalrat die immerwährende Neutralität Österreichs. Mit dem Ende des Kalten Kriegs ist Österreich von seiner Randlage an der Grenze zwischen Ost" und West" wieder verstärkt in das Zentrum eines größeren Europas gerückt. Anstelle des Ost-West-Konflikts, der bis zum Zerfall der Sowjetunion und dem Zusammenbruch des Kommunismus bestimmender Faktor war, entwickelten sich seitdem in Europa neue Formen partnerschaftlicher Zusammenarbeit. Vor diesem Hintergrund hat Österreich 1995 bedeutende Weichenstellungen vollzogen: Seit 1. Jänner 1995 ist es Mitglied der Europäischen Union (EU) und im Februar 1995 nahm Österreich die Einladung zu einer Teilnahme an der NATO-Partnerschaft für den Frieden an. Diese Schritte schließen an die langjährige aktive Mitgliedschaft Österreichs in den Vereinten Nationen, im Europarat und in der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) an.
Österreich hat neue und weitreichende Möglichkeiten gewonnen, seine Stellung in der Welt zu festigen. Dies trifft auf Maßnahmen in den Bereichen Stabilitätspolitik, Prävention und Krisenmanagement zu. Dazu zählen auch internationale Anstrengungen auf dem Gebiet der Umweltpolitik, der Österreich prioritäre Bedeutung beimisst. Die nuklearen Anlagen in den Nachbarländern sind hierbei von besonderer Aktualität. Österreich tritt für die Schaffung eines europäischen Sicherheitssystems ein, das zu einer weiteren Stärkung der Sicherheit Europas führen sollte. Auch unter geänderten Bedingungen kann Österreich seine langjährige Tradition fortsetzen, zur Aufrechterhaltung von Frieden und Sicherheit solidarisch beizutragen. |