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www.auslandsoesterreicher.at
Weitere Informationen finden Sie unter www.austriansabroad.at Diese Websites geben Ihnen Auskunft über:
Österreich unterhält mit Argentinien seit 15. Dezember
1872 diplomatische Beziehungen.
Botschafter:
Notfälle Österreichische Staatsbürger, die sich in einer Notlage befinden (z.B. Verlust oder Diebstahl des Reisepasses, Unfall o.ä.) können die Botschaft außerhalb der Dienstzeiten (inkl. an Wochenenden und gesetzlichen österreichischen Feiertagen) unter der folgenden Telefonnummer erreichen:
Comisaria del Turista Avendia Corrientes 436 (Stadtzentrum) Tel.: (0054 11) 4346 5748 Dort gibt es auch Beamte, die Englisch und Deutsch sprechen. Die Touristenpolizei gibt Ihnen Auskünfte, wie Sie z.B. einen gestohlenen Pass bei der Polizei melden können. Die Österreichische Außenhandelsstelle
Cerrito 1294 p.15, C1010AAZ Ciudad de Buenos Aires
Die österreichischen Honorarkonsulate in Argentinien
CÓRDOBA
SAN CARLOS DE BARILOCHE
POSADAS
Die österreichischen Vertretungen in Uruguay und Paraguay
MONTEVIDEO
ASUNCIÓN
Die Österreichisch-Argentinischen Gesellschaften
CAMARA DE COMERCIO ARGENTINO-AUSTRIACA
ASOCIACION ARGENTINO-AUSTRIACA
ASOCIACION AUSTRIACA DE BENEFICENCIA
CLUB SOCIAL Y DEPORTIVO AUSTRIA
ASOCIACION ARGENTINO-AUSTRIACA Dieses ist grundsätzlich möglich. VolontärInnen müssen für sämtliche Kosten (Reise, Aufenthalt und für eine in Argentinien gültige Krankenversicherung spätestens ab Antritt des Volontariates) selbst aufkommen und erhalten keinerlei Entgelt für ihre Tätigkeit. Ein Volontariat ist nur für StudentInnen oder JungakademikerInnen möglich und sollte mindestens drei Monate dauern. Ein Einsatz im konsularischen oder in anderen sicherheits- und datenschutzmäßig sensiblen Aufgabengebieten oder in operativen, die aktive Vertretung österreichischer Interessen erfordernden Bereiche der Botschaft ist nicht möglich. Jede(r) Interessent/in muss ein Formular "Sicherheitserklärung" ausfüllen, das von der Botschaft den zuständigen österreichischen Behörden zur Überprüfung weitergeleitet wird. Aufgrund der notwendigen administrativen Schritte muss dieses Formular mindestens zwei Monate vor dem gewünschten Datum des Antritts des Volontariates ausgefüllt werden. Mit dem/der Volontär/in ist jedenfalls eine schriftliche Vereinbarung abzuschließen, aus der u.a. die Unentgeltlichkeit der Mitarbeit an einem konkreten Projekt, der Ausschluss eines geregelten Beschäftigungsverhältnisses, die Regelung der Haftungsfragen, die Bewahrung der Amtsverschwiegenheit und der Datensicherheit sowie die Regelung der versicherungsrechtlichen Verhältnisse hervorgeht. Der/die Volontär/in haftet für durch ihn/sie verursachte Schäden an technischen Einrichtungen und Arbeitsbehelfen der Botschaft. In Ansehung der Schäden, die der/die Volontär/in in der Botschaft aus Anlass seiner Mitarbeit erleidet, trifft die Republik Österreich in Entsprechung von §§ 333 und 334 ASVG insbesondere keine Haftung für Schäden und Verletzungen, die auf eigenes Verschulden, eigene Ungeschicklichkeit bei der Handhabung technischer Einrichtungen zurückzuführen sind oder zufallsbedingt eintreten. Es ist dem/der Volontär/in auch nach Beendigung des Volontärsverhältnisses nicht gestattet, Informationen über Umstände an Dritte weiterzugeben, die ihm/ihr ausschließlich aus seiner Tätigkeit als Volontär/in bekannt geworden sind und deren Bekanntgabe aus Gründen der Wahrung der Amtsverschwiegenheit bzw. des Datenschutzes untersagt ist.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:
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